3. Sachwertverfahren
Im Mittelpunkt des Sachwertverfahrens steht der substantielle Wert des Bewertungsobjekts. Dafür wird das Objekt gedanklich "nachgebaut". Auch hier wird zunächst über das Vergleichswertverfahren der Bodenwert ermittelt. Anschließend werden die fiktiven Baukosten des Objekts über die sogenannten Normalherstellungskosten ermittelt. Diese hängen von Faktoren wie der Gebäudeart, Geschossanzahl, Größe und Qualität ab. Über den Baupreisindex werden die Herstellungskosten an den Zeitpunkt der Wertermittlung (Wertermittlungsstichtag) angepasst. Abhängig vom Alter und durchgeführten Modernisierungen wird die sogenannte Alterswertminderung abgezogen. Es folgt das Hinzurechnen des Werts der Außenanlagen und besonderen Ausstattungen oder Objektmerkmalen. Der endgültige Sachwert wird dann unter Berücksichtigung des Sachwertfaktors ermittelt. Dieser berücksichtigt die aktuelle Marktlage, also die Angebots- und Nachfragesituation.
Anwendungsbereich:
Das Sachwertverfahren wird bei Objekten verwendet, für die weder ausreichend zuverlässige Vergleichsobjekte vorliegen, noch eine Vermietung erfolgt oder angestrebt wird. Dies ist ganz "klassisch" bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern der Fall.
Vorteile Sachwertverfahren:
- Bildet den Substanzwert der Immobilie unter Berücksichtigung des Alters, Ausstattung und Qualität optimal ab
- Sehr gut geeignet für Immobilien mit individuellen Merkmalen
Nachteile Sachwertverfahren:
- Vergleichsweise aufwändig
- Gilt als etwas unsicherer als das Vergleichswert- oder Ertragswertverfahren -umso wichtiger ist die Anwendung eines zweiten, unterstützenden Verfahrens-

