2. Ertragswertverfahren
Bei dem Ertragswertverfahren wird das Bewertungsobjekt als Kapitalanlage gesehen. Hierzu wird zunächst der Bodenwert des Grundstücks über das Vergleichswertverfahren ermittelt. Anschließend wird eine marktüblich erzielbare Nettokaltmiete ermittelt. Davon werden die üblich anfallenden Bewirtschaftungskosten abgezogen. daraus ergibt sich der sogenannte Rohertrag der jährlich erzielbaren Nettokaltmiete. Über den sogenannten Liegenschaftszinssatz und dem Barwertfaktor wird unter anderem die zu erwartende Rendite und eventuelle Risiken abgebildet. Unter Hinzurechnung des ermittelten Bodenwerts ergibt sich der Ertragswert.
Anwendungsbereich:
Das Ertragswertverfahren wird verwendet, wenn eine Renditeerwartung im Vordergrund steht, sprich, wenn das Bewertungsobjekt vermietet wird oder eine Vermietung vorgesehen ist. Dies ist vor allem bei vermieteten Wohnungen oder kompletten Mehrfamilienhäusern der Fall.
Vorteile Ertragswertverfahren:
- Bildet den Markt durch die Berücksichtigung real erzielbarer Mieten optimal ab
- Der Ertragswert gilt dadurch als sehr zuverlässig
Nachteile Ertragswertverfahren:
- Voraussetzung ist eine verlässliche Datenbasis von Vergleichsmieten und Liegenschaftszinssätzen
- Steigt oder fällt das Mietpreisniveau stark, kann der Ertragswert an Aussagekraft verlieren

